Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB regeln die Zusammenarbeit zwischen der RUNGE Kreativagentur und ihren Kunden. Individuell im Angebot vereinbarte Regelungen haben Vorrang vor diesen AGB.
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der RUNGE Kreativagentur, Inhaber Jannes Runge, Bahnhofstraße 27, 26180 Rastede (im Folgenden „Agentur“), und ihren Auftraggebern (im Folgenden „Kunde“). Sie gelten für Leistungen aus den Bereichen Markenentwicklung, Corporate Design, Grafikdesign, Webdesign und Webentwicklung, Hosting und Wartung, Online-Marketing, Suchmaschinenoptimierung, Beratung und Coaching sowie für alle damit verbundenen Leistungen.
(2)Das Angebot der Agentur richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(3)Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Das gilt auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(4)Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot oder in der Auftragsbestätigung, haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1)Angebote der Agentur sind freibleibend und 30 Tage ab Angebotsdatum gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist. Darstellungen auf der Website, Preislisten und Kostenschätzungen sind kein verbindliches Angebot.
(2)Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform (z. B. per E-Mail oder über ein Bestellformular auf der Website) annimmt oder die Agentur einen Auftrag in Textform bestätigt. Beginnt die Agentur auf Wunsch des Kunden vor der schriftlichen Annahme mit der Arbeit, kommt der Vertrag spätestens mit Beginn der Leistung zu den Bedingungen des Angebots zustande.
§ 3 Leistungsumfang und Änderungen
(1)Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot, dem gemeinsam abgestimmten Briefing und gegebenenfalls einem Pflichtenheft. Leistungen, die dort nicht genannt sind, schuldet die Agentur nicht.
(2)Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, sind bei Gestaltungsleistungen zwei Korrekturschleifen im Preis enthalten. Eine Korrekturschleife umfasst die gesammelte Rückmeldung des Kunden zu einem Entwurfsstand und deren Umsetzung. Weitere Korrekturschleifen werden nach Aufwand berechnet.
(3)Wünscht der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs, teilt die Agentur ihm den voraussichtlichen Mehraufwand und die Auswirkungen auf den Zeitplan mit. Die Änderung wird erst umgesetzt, wenn der Kunde zugestimmt hat. Mehraufwand wird nach dem im Angebot genannten Stundensatz oder, falls keiner genannt ist, nach dem jeweils gültigen Stundensatz der Agentur berechnet.
(4)Die Agentur ist in der künstlerischen und technischen Umsetzung im Rahmen des Briefings frei. Reklamationen, die sich ausschließlich auf den Geschmack beziehen, sind keine Mängel.
(5)Die Agentur darf zur Erfüllung ihrer Leistungen qualifizierte Dritte (z. B. freie Mitarbeiter, Fotografen, Programmierer, Druckereien) einsetzen. Sie bleibt gegenüber dem Kunden für deren Leistungen verantwortlich.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
(1)Der Kunde stellt der Agentur alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Inhalte, Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten und Freigaben rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung. Er benennt einen Ansprechpartner, der verbindliche Entscheidungen treffen kann.
(2)Der Kunde versichert, dass er an allen Materialien, die er der Agentur übergibt, die erforderlichen Rechte besitzt und dass deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Er stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(3)Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Dadurch entstehenden Mehraufwand kann die Agentur gesondert berechnen. Ruht ein Projekt aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, länger als acht Wochen, darf die Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen.
§ 5 Termine und Fristen
(1)Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Ausfälle von Drittanbietern oder fehlende Mitwirkung des Kunden hat die Agentur nicht zu vertreten.
§ 6 Abnahme
(1)Soweit die Agentur ein Werk schuldet, ist der Kunde verpflichtet, die Leistung nach Fertigstellung abzunehmen. Die Agentur kann in sich abgeschlossene Teilleistungen (z. B. Designkonzept, Logo, einzelne Projektphasen) zur Teilabnahme vorlegen.
(2)Der Kunde prüft die Leistung innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung und erklärt die Abnahme oder teilt wesentliche Mängel in Textform mit. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(3)Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist weder die Abnahme erklärt noch wesentliche Mängel benennt; die Agentur weist den Kunden bei Bereitstellung auf diese Folge hin. Als abgenommen gilt die Leistung außerdem, sobald der Kunde sie produktiv nutzt, etwa eine Website veröffentlicht oder Druckdaten in Produktion gibt.
(4)Mit der Druckfreigabe oder Freigabe zur Veröffentlichung übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit von Texten, Bildern und Angaben.
§ 7 Vergütung und Zahlung
(1)Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Leistungen ohne vereinbarten Festpreis werden nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet.
(2)Sofern das Angebot keinen Zahlungsplan enthält, werden bei Projekten 50 % der Auftragssumme mit Auftragserteilung und der Rest nach Abnahme fällig. Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten kann die Agentur Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt verlangen.
(3)Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Gerät der Kunde in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB). Die Agentur kann bei Zahlungsverzug weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Beträge zurückhalten.
(4)Reisekosten außerhalb von Rastede und Oldenburg sowie Auslagen werden nur berechnet, wenn sie im Angebot genannt oder vorher mit dem Kunden abgestimmt wurden.
§ 8 Fremdkosten und Leistungen Dritter
(1)Kosten für Leistungen Dritter, z. B. Lizenzen für Bilder, Schriften, Software und Plugins, Druck, Domains, Hosting-Plattformen oder Werbebudgets, sind nicht im Honorar enthalten, sofern das Angebot sie nicht ausdrücklich einschließt. Die Agentur gibt diese Kosten an den Kunden weiter oder lässt sie direkt auf den Namen des Kunden abrechnen.
(2)Werbebudgets für Google Ads, Meta, LinkedIn oder andere Werbenetzwerke zahlt der Kunde direkt an den jeweiligen Anbieter. Die Werbekonten werden nach Möglichkeit auf den Namen des Kunden angelegt.
(3)Für Lizenzen, die die Agentur im Namen oder für Rechnung des Kunden erwirbt, gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters. Der Kunde ist verpflichtet, diese einzuhalten.
§ 9 Nutzungsrechte
(1)Mit vollständiger Zahlung der Vergütung räumt die Agentur dem Kunden an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen die Nutzungsrechte ein, die für den vertraglich vereinbarten Zweck erforderlich sind. Sofern nichts anderes vereinbart ist, handelt es sich um ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Bei Logos und Markenzeichen erhält der Kunde ein ausschließliches Nutzungsrecht.
(2)Bis zur vollständigen Zahlung ist eine Nutzung der Arbeitsergebnisse nur mit Zustimmung der Agentur zulässig. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte oder eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der Zustimmung der Agentur.
(3)Entwürfe, nicht ausgewählte Varianten und Präsentationsmaterial bleiben Eigentum der Agentur. Rechte daran gehen nicht auf den Kunden über.
(4)Offene Arbeitsdateien (z. B. Figma-, Illustrator- oder InDesign-Dateien) gibt die Agentur nur heraus, wenn dies vereinbart ist. Ohne Vereinbarung erhält der Kunde die Daten in den für den Zweck üblichen Formaten (z. B. PDF, PNG, SVG, druckfertige Daten).
(5)Bei Websites und Software erhält der Kunde den für ihn erstellten Quellcode. Vorbestehende Komponenten, Vorlagen und Werkzeuge der Agentur, die in mehreren Projekten eingesetzt werden, bleiben Eigentum der Agentur; der Kunde erhält daran ein einfaches Nutzungsrecht für das jeweilige Projekt. Für Open-Source-Bestandteile gelten deren Lizenzbedingungen.
§ 10 Urhebernennung und Referenzen
(1)Die Agentur darf auf den von ihr erstellten Werken in angemessener Form als Urheber genannt werden, bei Websites durch einen Hinweis im Footer oder Impressum.
(2)Die Agentur darf die für den Kunden erstellten Arbeiten sowie den Namen und das Logo des Kunden zur Eigenwerbung nutzen, etwa auf ihrer Website, in Präsentationen und in sozialen Medien. Vertrauliche Informationen werden dabei nicht veröffentlicht. Der Kunde kann dieser Nutzung aus wichtigem Grund in Textform widersprechen.
§ 11 Einsatz von KI-Werkzeugen
(1)Die Agentur darf bei der Erstellung von Texten, Bildern, Code und Analysen KI-Werkzeuge einsetzen. Arbeitsergebnisse werden vor der Übergabe von der Agentur geprüft und bearbeitet.
(2)Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ausschließlich mit KI erzeugte Inhalte nach geltendem Recht in der Regel keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Die Agentur gibt vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten des Kunden nur in KI-Werkzeuge ein, die diese Daten nicht zum Training verwenden und die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen.
§ 12 Hosting, Wartung und laufende Leistungen
(1)Für laufende Leistungen wie Hosting, Wartung, Support-Pakete, Suchmaschinenoptimierung oder Social-Media-Betreuung gilt die im Angebot oder in der Bestellung genannte Laufzeit. Ist keine Laufzeit genannt, entspricht sie dem Abrechnungszeitraum.
(2)Der Vertrag verlängert sich jeweils um den Abrechnungszeitraum, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende des laufenden Zeitraums in Textform gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3)Die Agentur betreibt Websites über Hosting-Anbieter wie Railway, Hetzner, Mittwald oder Cloudflare. Sie stellt eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel sicher. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsarbeiten sowie Ausfälle, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen, insbesondere Störungen beim Hosting-Anbieter, im Internet oder durch Angriffe Dritter.
(4)Die Agentur erstellt regelmäßige Backups. Der Kunde bleibt für die Sicherung eigener Daten verantwortlich, die er außerhalb der von der Agentur betreuten Systeme verarbeitet.
(5)Die Agentur kann die Preise für laufende Leistungen mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums anpassen, wenn sich ihre Kosten, insbesondere die Kosten der Hosting-Anbieter, ändern. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt der Preisänderung kündigen.
(6)Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen darf die Agentur laufende Leistungen nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung aussetzen.
(7)Nach Vertragsende übergibt die Agentur dem Kunden auf Wunsch die Website-Daten und unterstützt den Umzug zu einem anderen Anbieter. Der Aufwand dafür wird nach Stundensatz berechnet. Daten auf den Systemen der Agentur werden 30 Tage nach Vertragsende gelöscht.
§ 13 Domains
(1)Domains registriert die Agentur im Namen des Kunden; der Kunde wird Domaininhaber. Es gelten die Vergabebedingungen der jeweiligen Vergabestelle (für .de-Domains die der DENIC eG). Die Agentur hat keinen Einfluss darauf, ob eine gewünschte Domain vergeben wird, und übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine Domain frei von Rechten Dritter ist.
§ 14 Online-Marketing und Suchmaschinenoptimierung
(1)Bei Leistungen in Online-Marketing, Suchmaschinenoptimierung und Werbekampagnen schuldet die Agentur die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Maßnahmen, nicht einen bestimmten Erfolg. Platzierungen in Suchmaschinen, Reichweiten, Klickzahlen oder Anfragen hängen von Faktoren ab, auf die die Agentur keinen Einfluss hat, etwa von Änderungen der Algorithmen oder Richtlinien von Google und anderen Plattformen.
§ 15 Rechtliche Prüfung
(1)Die Agentur erbringt keine Rechtsberatung. Sie schuldet keine Prüfung, ob die Arbeitsergebnisse wettbewerbs-, marken-, urheber- oder datenschutzrechtlich zulässig sind, und keine Prüfung der Eintragungsfähigkeit von Marken. Diese Prüfung obliegt dem Kunden. Erkennt die Agentur rechtliche Risiken, weist sie den Kunden darauf hin.
(2)Für Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Einwilligung und sonstige Pflichtangaben auf seiner Website ist der Kunde verantwortlich. Die Agentur setzt die vom Kunden gelieferten oder freigegebenen Texte technisch um.
§ 16 Mängel
(1)Der Kunde teilt Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform mit und beschreibt sie so genau wie möglich. Die Agentur ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(2)Kein Mangel liegt vor, wenn ein Fehler auf Änderungen durch den Kunden oder Dritte, auf Updates von Browsern, Betriebssystemen, Plattformen oder Fremdsoftware nach der Abnahme oder auf unsachgemäße Nutzung zurückgeht.
(3)Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Das gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; für diese gelten die gesetzlichen Fristen.
§ 17 Haftung
(1)Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2)Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3)Für den Verlust von Daten haftet die Agentur nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(4)Diese Regelungen gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, freien Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der Agentur.
§ 18 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1)Beide Seiten behandeln alle nicht öffentlichen Informationen, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten, vertraulich. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.
(2)Verarbeitet die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, etwa beim Hosting, bei der Wartung oder bei der Betreuung von Formularen und Newsletter-Systemen, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 19 Kündigung von Projektverträgen
(1)Kündigt der Kunde einen Projektvertrag vor Fertigstellung, ohne dass die Agentur dies zu vertreten hat, kann die Agentur die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen (§ 648 BGB). Bereits erbrachte Leistungen werden in jedem Fall vergütet. Nutzungsrechte an bis dahin erstellten Arbeitsergebnissen erhält der Kunde erst mit vollständiger Zahlung.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2)Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Agentur, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Agentur darf den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
(3)Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(4)Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.