Bilder mit KI erstellen: Was im Marketing sinnvoll ist

Wann sich KI-generierte Bilder im Marketing lohnen, wie sie zum Corporate Design passen und was du zu Bildrechten, Kennzeichnung und Personen wissen solltest.

Bilder mit KI erstellen: Was im Marketing sinnvoll ist

Mit Bildgeneratoren entsteht ein Motiv in Sekunden. Für Kampagnen klingt das verlockend: kein Fotoshooting, keine Bilddatenbank, beliebig viele Varianten. In der Praxis lohnt sich KI bei Bildern für bestimmte Aufgaben sehr, für andere gar nicht.

Wo KI-Bilder gut funktionieren

  • Moodboards und erste Ideen, bevor ein Shooting geplant wird
  • Hintergründe, Texturen und Freisteller für Anzeigen und Social Media
  • Varianten eines Motivs in verschiedenen Formaten und Farbstimmungen
  • Illustrationen und Szenen, die sich nicht fotografieren lassen
  • Bildbearbeitung: Flächen erweitern, Störendes entfernen, Ausschnitte anpassen

Wo echte Fotos besser sind

Wenn es um euer Team, eure Räume, eure Produkte oder echte Kunden geht, gehören echte Fotos auf die Website. Ein generiertes Bild vom Team, das es so nicht gibt, kostet Vertrauen, sobald es jemand bemerkt. Produkte müssen so aussehen, wie sie geliefert werden.

KI-Bilder und Corporate Design

Ohne Vorgaben sehen KI-Bilder schnell austauschbar aus. Damit sie zur Marke passen, braucht ein Bild-Agent klare Regeln: Farbwelt, Licht, Bildausschnitt, Stil, typische Motive und was nie vorkommen darf. Hilfreich sind Referenzbilder aus eurem bestehenden Bildmaterial.

Eine feste Nachbearbeitung gehört dazu: Farbkorrektur auf eure Hausfarben, Prüfung auf typische Fehler wie verformte Hände oder unlesbare Schrift im Bild.

Bildrechte

Rein KI-generierte Bilder sind nach deutschem Recht in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt, weil sie keine menschliche Schöpfung sind. Andere können sie also unter Umständen ebenfalls verwenden. Für ein zentrales Kampagnenmotiv oder ein Logo ist das ein Nachteil.

Wichtig sind außerdem die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Werkzeugs, vor allem für die gewerbliche Nutzung. Marken, Logos und erkennbare Werke Dritter haben in generierten Bildern nichts zu suchen.

Personen und Kennzeichnung

Täuschend echte Bilder von Personen, die es nicht gibt oder die so nie fotografiert wurden, sind heikel. Für solche Inhalte sieht die europäische KI-Verordnung Kennzeichnungspflichten vor. Echte, erkennbare Personen dürfen ohne ihre Einwilligung nicht nachgebildet werden.

Was im Einzelfall gekennzeichnet werden muss, hängt vom Motiv und vom Einsatz ab. Das solltet ihr vor dem ersten Einsatz klären und in eure Freigabe aufnehmen.

Häufige Fragen

Dürfen wir KI-Bilder für Werbung nutzen?

In der Regel ja, wenn die Nutzungsbedingungen des Werkzeugs das erlauben, keine Rechte Dritter verletzt werden und täuschend echte Darstellungen gekennzeichnet sind.

Ersetzen KI-Bilder ein Fotoshooting?

Für Team, Räume und Produkte nicht. Für Hintergründe, Varianten und Ideen können sie ein Shooting ergänzen und manche Bilddatenbank-Lizenz ersparen.

Kann eine KI unser Logo gestalten?

Davon raten wir ab. Ein Logo muss eindeutig euch gehören und als Marke schützbar sein. Rein KI-generierte Entwürfe erfüllen das nicht zuverlässig.

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